top of page

AGB's - Allgemeine Geschäftsbediungungen

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbediungungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der Hotel Galina AG (Hotel, Restaurant und Falknerei).

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen ZImmer sowie Veranstaltungsräume sowie die Nutzung der Zimmer zu anderen als Beherbungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

II. Vertragsabschluss

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertrasgpartner sind das Hotel Galina und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für all Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entpsrechende Erklärung des Dritten vorliegt.

III. Leistungen, Preise und Zahlung

1. Das Hotel Galina ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotel Galina's zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels and Dritte.

3. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, pro Nacht, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Parkplatz sowie Internetzugang. Die Kurtaxe pro Person und pro Nacht ist exklusive.

4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind bei Abreise zu begleichen oder spätestens 10 Tage ab Rechnungserhalt. Das Hotel Galina ist berechtigt, abgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel Galina berechtigt Verzugszinsen sowie Mahngebühren zu berechnen.

Zur Sicherstellung der Reservierung kann das Hotel während der Wintersaison eine Anzahlung in Höhe von 50% - 75% des vereinbarten Arrangements verlangen.

5. Das Hotel Galina ist berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalt vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels (bei Buchungen über externe Plattformen erfolgt die Zustimmung direkt über die Plattform). Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt (Schadenersatz).

 

 

Stornierung Sommersaison: bis drei Tage vor dem gebuchten Anreisedatum ist die Stornierung kostenlos.
 

Stornierung Wintersaison:

- bis 60 Tage vor dem gebuchten Anreisedatum kostenlos

- bis 30 Tage vor dem gebuchten Anreisedatum kann das Hotel 50% des Arrangementpreises berechnen

- bis 14 Tage vor dem gebuchten Anreisedatum kann das Hotel 80% des Arrangementpreises berechnen

- bis 3 Tage vor dem gebuchten Anreisedatum kann das Hotel 100% des Arrangementpreises berechnen

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel Galina die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Bei Rücktritt des Kunden von einer Falknerei-Erlebnisbuchung ist der vereinbarte Preis zu bezahlen, sofern der Rücktritt nicht mindestens drei Tage vor dem gebuchten Termin in schriftlicher Form erfolgt.

V. Rücktritt des Hotels

1. Das Hotel Galina AG ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel Galina nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentliche Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel Galina begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen GEschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

2. Das Hotel Galina hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 

VI. Zimmerbereitstellung, -Übergabe und -Rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimter Zimmer oder Veranstaltungsräume.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frührere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel Galina spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 12.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 13.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

VII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel Galina haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

2. Das Hotelzimmer ist durch den Kunden mit grösster Sorgfalt zu benützen. Für entstandene Sachschäden muss der Kunde bzw. die Firma aufkommen. Das Hotel Galina lehnt jede Haftung für Diebstahl usw. und in Bezug auf Leistungen Dritter ab.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück des Galina's abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht. Dies gilt auch für die ERfüllungsgehilfen des Hotel Galina's.

4.Zurückgebliebene Sachen werden auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nach Möglichkeit nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen einen Monat auf.

VIII. Gerichtsstand und Schlussbestimmung

1. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Vaduz, Fürstentum Liechtenstein. Es gilt liechtensteinisches Recht.

2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die  Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nicht sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

bottom of page